Kann mir eigentlich jemand erklären, warum der folgende Absatz zu Mehrfachaktionen im Regelwerk steht?
GER, S. 135, GERTA S. 99:
Ein Charakter kann seine Waffe in einer Runde nicht häufiger abfeuern als ihre Feuerrate beträgt.
Immerhin kann ich mit einer FR 3-Waffe genau
nicht als Mehrfachaktion dreimal mit Einzelschuss schießen („Im Endeffekt darf der Charakter dieselbe Aktion nicht zweimal pro Runde ausführen“, gleiche Seite), sondern höchstens Doppelschuss / Dreiersalve / Automatisches Feuer / Schneller Angriff, was aber alles andere Aktionen sind.
Ist das nur seltsam formuliert, oder habe ich etwas übersehen?