Ich würde eine Daumenregel suchen, wie hoch ein Kopfgeld (sowohl auf einen NSC als auch auf einen PC) sein sollte, damit es als "grob realistisch" angesehen angesehen wird und halbwegs Settingunabhängig funktioniert.
Da fallen mir mehrere Faktoren ein.
Zuerst muss das Kopfgeld hoch genug sein, damit es interessant wird, sich darum zu kümmern.
Das kann blöderweise sowohl heißen, dass man als Kopfgeldjäger in einer Nacht gleich mehrere Kleinkriminelle aus der gleichen Stadt oder gar dem gleichen Block abgreifen kann/muss, um einigermaßen über die Runden zu kommen, als auch, dass man einem einzelnen Flüchtigen über Monate hinterherjagen kann und trotzdem noch einen guten Schnitt macht, wenn man ihn kriegt.
Dann kommt es, wie schon erwähnt, drauf an, wer wann und warum Kopfgeld aussetzt.
Die Regierung ist da wohl eher knickrig, aber geschädigte reiche Einzelpersonen oder große Unternehmen, bei denen die Schädigung noch andauert bzw. weitere Vorfälle zu erwarten sind (siehe den genannten Jesse James), dürften etwas spendabler sein.
Bei reichen Privatpersonen kann das auch in irrationale bis absurde Bereiche ausufern, gerade in zeitgenössischen oder SF-Settings...
Wenn es auf Regierungsseite nicht nur um Kautionen geht, sondern auch Kopfgelder/Prämien zur erstmaligen Investigation eines Falles ausgelobt werden, ist der ganze Geschäftsbereich um ein Vielfaches größer. Von den anderen Folgen abgesehen, wird das den Preis für spezielle Zielpersonen hochtreiben, weil man sonst lieber die leichteren Ziele abgreifen geht.
Und dann wäre noch die Frage, wie viele Kopfgeldjäger es gibt und was deren Anspruch ist.
Je umfangreicher z.B. die vorausgesetzte Ausbildung, um so weniger wird es einen "Niedrigkopfgeldsektor" geben, wo irgendeinem Depp für ein paar hundert (heutige) Dollar nachgerannt wird.
Ich würde also nicht die (nicht immer anwendbare) Kautionshöhe als Berechnungsgrundlage nehmen, sondern mir eher überlegen, ab welchem Betrag es für einen "durchschnittlich" risikobereiten Kopfgeldjäger interessant wird, dem Fall nachzugehen.
Da ist die Spanne wie gesagt sehr groß.
Einen polizeilich bestens bekannten Kiffer und Kleindealer daheim abgreifen und drei Straßen weiter zum Gericht fahren ist dann eben doch was anderes, als den Schlächter von Gliese 581 c aus seiner Piratenbasis zu holen
Bunusfrage: wenn eine Banditengruppe gesucht wird, ist dann jedes Mitglied diese 400$ wert, oder muss das eher aufgeteilt werden auf die Anzahl der Banditen?
Normalerweise wurden/werden Kopfgelder individuell ausgelobt.
Bei einer festen und personell weitgehend bekannten Bande i.d.R. auf den Kopf der Gruppe etwas mehr und für den Rest einheitlich entsprechend weniger.