Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn es keinen Hinweis gibt, ist es nach den Regeln nicht verboten.
Es ist ja hier nicht entscheidend, ob etwas verboten oder erlaubt ist, sondern ob etwas einen Nahkampfangriff darstellt. Und Volle Verteidigung soll offenbar einen solchen darstellen, nur wird es nicht erwähnt. Und rein intuitiv ist eine "Verteidigung" eben kein "Angriff".
Daher ist erst im zweiten Schritt die logische Konsequenz, dass eine Verteidigung eben nicht mit Angriffsmanövern kombiniert werden kann. GMV, da muss nichts in den Regeln stehen.
In jedem Fall ist es kein Drama und schon gar kein
gravierender Fehler im Regelwerk. Ich kann mir nur kaum vorstellen, dass die Spieler, die
ausschließlich mit dem deutschen Regelwerk spielen (wie wir zum Beispiel) irgendwie auf die Idee kommen könnten, Volle Verteidigung sei im Sinne der Regeln ein Nahkampfangriff.
Aber: Ich merke, dass du hier nicht zugeben möchtest, dass es im deutschen Regelwerk falsch dargestellt ist. Ist für mich auch in Ordnung, wenn du das nicht willst. Aber deshalb verabschiede ich mich jetzt aus der Diskussion. Im Kreis drehen macht nämlich auch nur eine kurze Weile lang Spaß.