So, wer nicht hören will, wird abgetrennt und zusammengeführt. Das hier ist das korrekte Thema.
Erstens: Interpretationsmöglichkeiten schön und gut, aber wenn es weder Hand noch Fuß hat und keiner kritischen Betrachtung standhält, ist die Interpretation halt vielleicht doch einfach nur fürn Arsch. Wenn ich Goethes Faust hernehme und als Interpretation biete "der Dichter hatte Lust auf Leberwurstbrötchen", kann ich damit auch keine Deutungshoheit beanspruchen.
Und zweitens: das ist der springende Punkt; die Lehrerin im obigen Fall _hat_ ja eben die Deutungshoheit beansprucht. Über ihren Judenvergleich _kann_ man sicherlich noch eher diskutieren als über den Leberwurstfaust, aber dann sollte das eben auch wirklich diskutiert werden, und darf nicht als gegebene Tatsache vorausgesetzt und das "Fehlen" mit Notenabzug geahndet werden.
Das "Geläster" gegen diese Lehrerin ist sichtlich auf diese Praxis bezogen, nicht darauf dass sie einen, sagen wir: unkonventionellen Interpretationsansatz hatte.