@ Lichtschwerttänzer:
Du rückst gerade in das andere Extrem, das hilft der Diskussion nicht.
Und ja: Ein Paladin hat sich gefälligst diese Frage zu stellen: "Ab wann/bis wann ist mein Gegenüber noch "unschuldig" und ich muss es verschonen?"
Irgendeine Gesinnung(tm) ist da nicht unwichtig, aber zweitrangig. Erst wenn Taten folgen oder fest zu erwarten sind, kippt der Schalter von "unschuldig" zu "schuldig" und ja: Da gibt es Interpretationsspielraum.
Wenn zb Orks "per se böse" sind wie zB bei Splittermond hat ein Paladin natürlich eher einen Persilschein als wenn sie es nur "meistens böse" oder "tendenziell böse" sind. Aber selbst da mag es Kontexte geben, wo besagter Paladin plötzlich Gewissensbisse haben müsste.
Bei "wehrlos" kommt es oft auch auf den Kontext an (und auch die Glaubenswelt des Paladins), ab wann/bis wann das durchschlägt.
Aber vom Grundsatz her gilt das. Bei Straftaten und Missetaten des "derzeit wehrlosen" schlägt aber der Straf- und Sühnegedanke durch.
Ja, ein Paladin darf bestrafen und ja, dann ist der Täter uU auch "wehrlos".
Mag sein, dass Tarjan das nicht beachtet hat, aber um "wehrlose Täter nach Urteilsfindung" ging es ihm wohl nicht...
Und selbst dann stellt sich die Frage, wann und in welchem Maße sich "Strafkorps/-Expeditionen" sich mit einem Paladin vertragen und wenn ja unter welchen Gesichtspunkten.
Ich denke, einfache Antworten gibt es außerhalb der Extreme nicht.