Gilt als Outplay auch Offtopicgedöns?
Wenn ja, ein paar Fragen:
Wenn ein Amtsmagier erkennt, dass jemand magisch aktiv ist und dieser kein Beweis hat auf einer Akademie oder sonst wo unterrichtet worden zu sein, sondern offensichtlich sich selbst Magie beigebracht hat, wie strafbar ist sowas? Was kann der Amtsmagier tun, ohne dass er Beweise hat dass dieser kriminell die Magie eingesetzt hat? Wieviel kann der Amtsmagier überhaupt erkennen? Magielevel? Irgendwelche Magiearten?
Ich muss mich ja drauf vorbereiten auf den Konflikt zwischen Mr. Amtsmagier-Extremist und Okkultist...
Prinzipiell ist die Sache recht einfach: solange die Magie nicht missbraucht wird, gibt es Wichtigeres zu tun. Es gibt sehr wenige Amtsmagier und viel Finsterland. Wenn also eine Hebamme einen Heilzauber verwendet, um ein Frühchen durchzubringen oder ein überheblicher Student seine Zigaretten mit einem Fingerschnippsen anzündet, ist das zwar illegal, aber egal.
Meistens hilft man sich mit Geldstrafen und Verwarnungen. (Man kann selbstverständlich auch vor der weltlichen Gerichtsbarkeit verurteilt werden, zum Beispiel wegen Sachbeschädigung oder Erregung eines öffentlichen Ärgernisses.)
Was Amtsmagier tun können:
- Sie können, wenn Gefahr in Verzug ist, jederzeit einschreiten und mit ihrer gesamten Macht eingreifen, wobei sie selbst natürlich die Öffentlichkeit schützen müssen.
- Sie können auch weltliche Sicherheitskräfte mobilisieren, wobei das oft recht schwierig ist.
- Ist der Fall unklar, muss man in der folgenden Gerichtsverhandlung beweisen, dass die Person illegalerweise Magie genutzt hat. Magische Fälle landen allerdings vor den Gerichten der nächsten Magischen Universität und die schätzen Pfuscher normalerweise gar nicht. Es kann dann passieren, dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss.
- Nicht alle Amtsmagier arbeiten für den Kaiser. Es gibt auch Amtsmagier, die für Versicherungen, kurfürstliche Behörden oder Stiftungen arbeiten. Diese haben dann auch entsprechend weniger rechtliche Macht, dafür auch weniger Verpflichtungen.
(Details zu Strafen sind im Almanach auf Seite 19 und 20 zu finden.)
Als Amtsmagier hat man ein gewisses Gespür für magische Energien in der Umgebung. Mit einem Ektometer kann man das näher bestimmen und auch dämonische und geisterhafte Erscheinungen analysieren. Die genaue Magieart erkennen, ergibt sich aus der Erfahrung. Man hat dann zum Beispiel ein Kribbeln, bevor der Zauber wirkt oder es zieht irgendwo.
Die technische Erklärung dafür baut darauf auf, dass sich das Thaumonium im Körper verschieden verteilt und die Magische Sphäre so anders einströmt, je nachdem, was gezaubert wird. Solche Ideen und Theorien sind allerdings bestenfalls für Schnösel von der Helenia interessant.