IANAL, aber:
- Fonts und Bilder nicht ohne Genehmigung des Urhebers veröffentlichen. Punkt. Private Kopien können auch verboten sein, das ist aber de facto irrelevant.
- Setting mit eigenen Worten beschreiben kann dir niemand verbieten, das darfst du auch veröffentlichen.
- gratis oder nicht ist irrelevant
- Upload durch Dritte ist kein Problem, solange du klipp und klar sagst, dass nur die private Weitergabe erlaubt ist. Das ist dann das Problem desjenigen/derjenigen, die die Sache veröffentlichen. (Stell dir einfach vor, du würdest zum Privatvergnügen irgendeinen Text abschreiben und gibst die Zettel dann einem Kumpel. Wenn er sie scannt und hochlädt ist das nicht dein Problem.) Das einfachste ist, du machst deinen Freunden (Abnehmern) klar, dass du sie persönlich anzeigen wirst, wenn sie das Ding veröffentlichen. (Falls die Frage so gemeint war, ob du dich da irgendwie über "Dritte" rauswinden kannst: Nein. Wenn es zu einer Klage/Abmahnung kommt werden die nachforschen und entweder den Uploader finden oder rausfinden, dass du das Ding wild verteilt hast, das "nicht-veröffentlichen" also nur ein transparentes Feigenblatt war. Dementsprechend würde es dich dann auch nicht schützen.)
- der kritische Punkt sind die Romanweltbegriffe: Diese sind wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie also nicht ohne Genehmigung verwenden. (Analog: Hogwarts, Quidditch: Niemand kann dir verbieten, einen Roman über eine Magierschule mit 4 Häusern und einem Schulsport auf Hexenbesen zu schreiben. (Die Quidditch-Regeln sind allerdings evtl. speziell geschützt). Aber wenn du einen Roman in Hogwarts spielen lässt wird dir JKR heftig in den Arsch treten. Private Fanfiction ginge wieder.)
Das heißt, zumindest für die Romanweltbegriffe brauchst du die Einwilligung des Verlags. Die du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen wirst. Nicht weil die doof oder gemein sind, sondern weil sie als Wirtschaftsunternehmen einfach nichts umsonst rausgeben, womit sich vielleicht noch Geld machen ließe. Von sowas wie potentiellem Schaden für ihre Intellectual Property garnicht zu reden. Statt sich also - ohne Gegenleistung - hinzusetzten, viel nachzudenken, dein Werk zu prüfen, den Hausanwalt zu beschäftigen etc. werden sie einfach nein sagen.
Deswegen würde ich den Verlag nur kontaktieren, wenn du sehr gute Kontakte in die Spitze der Redaktion hast (Chefred. ist Schulfreund oder sowas) und selbst dann ist die Antwort wahrscheinlich noch Nein.
Das eigentliche Problem aber ist, wenn du dich dort meldest, wird ihnen die Urheberrechtsverletzung bekannt. Dann müssen sie reagieren, während sie anderenfalls niemand zwingt, aktiv nach Urhberrechtsverletzungen zu fanden. Das war genau das Problem beim Augsburger Bloggers
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.htmlhätte er sich nicht gemeldet, wär nichts passiert, weil sich die Stadt normalerweise nicht für sowas interessiert. Nach Kenntnis muss sie Gegenmaßnahmen ergreifen oder zustimmen.
Deshalb mein Tip: feil die Seriennummern ab. Gib den Dingen neue Namen, verändere die Welt so weit wie möglich, am besten behältst du nur die Grundidee/Core Story. Dann kannst du vorne reinschreiben: "inspiriert durch Sternenfaust, copyright Bastei Verlag", gibst dem Ding noch einen neuen Namen und gut ist.
Die Alternative dazu ist, sich mit den Leuten von Ulisses oder dem John Sinclair Team kurzzuschließen und eine offizielle Adaption daraus zu machen. Die werden dir zumindest sagen können, wie die Chancen stehen, wie der Verlag so drauf ist, ohne dass du gleich die Rechtsabteilung des Verlags aufscheuchst.
Die dritte Alternative wäre eine rein private Konvertierung, die dann auch als solche gehandhabt wird, siehe oben.