kurze Regelfrage zum Talent Berserker:
Wenn ich als Berserker auf nem Pferd in die Schlacht reite und irgendwas bringt mich in den Berserkerrausch, kann ich dann noch reiten?
Ja. Klar. Warum denn nicht? Reiten ist ja keine den Verstand übermäßig beanspruchende Tätigkeit (kommt vielleicht auf das Reittier an - eine Frage des Settings, in einem Setting hatte ich aggressive Riesenechsen als Reittiere, die nur mit größter Konzentration zu beherrschen sind. Hier wäre ein Berserker als Reiter ständig am Reiten-Wurf ausführen, um das Raubtier, das seines Reiters schwindende Konzentration sofort spürt, am Wüten unter den Verbündeten zu hindern).
Kann ich gemütlich vor mich hinreiten aber keine Manöver oder sonstigen Reitenproben machen?
Nicht "gemütlich", sondern AGGRESSIV den Gegnern entgegen oder den Fliehenden nachsetzend. Ein Beserker, der aus dem Mund schäumt, wird wohl kaum einen gepflegten sonntäglichen Ausritt im Park veranstalten, oder?
Natürlich kannst Du Kampfmanöver machen, Dein Pferd über Mauern, Gräben springen lassen, Dein Streitroß mit Tritten die Fußtruppen zermalmen lassen, mit Deinem Kriegselefanten gegnerische Befestigungen einreißen, Deinen Reitdrachen zum Feuerspeien auf die gegnerischen Truppen veranlassen - alles normale Reiten-Würfe auch eines berserkierende Reiters.
Voraussetzung: Die Aktionen dienen dazu den Feind zu verfolgen, ihn zu töten und sich zu erfreuen am Klagegeschrei der Frauen.
Kann ich vom Pferd aus noch angreifen?
Natürlich - und falls Dein Reiten-Würfel nicht so hoch sein sollte wie Dein Kämpfen-Würfel (z.B. Reiten W6 und Kämpfen W10), dann MUSST Du sogar den Reiten-Würfel anstatt des Kämpfen-Würfels für Angriffe vom Reittier aus anwenden - egal ob dies der mongolische Reitersäbel, die Ritterlanze, oder eine Drachenlanze vom Roten Drachen aus ist.
Falls wie ich erwarte die Fragen oben mit ja beantwortet werden, was sorgt normal dafür dass ich (auf nem ausgebildeten Pferd) ne Reitenprobe machen muss?
Wenn Dein Charakter Angeschlagen oder verwundet wird, ist schon gleich ein Reiten-Wurf fällig, um im Sattel zu bleiben. Das gilt schon für den ERSTEN Wirkungstreffer, der den berserkierenden Reiter überhaupt erst seinen Verstand-Wurf hat machen lassen! Wer bei einem Treffer würfelt, ob er zum Berserker wird, der hat auch alle Voraussetzungen erfüllt, daß er würfeln muß, ob er noch im Sattel bleibt. - Daher "steigen" Berserker manchmal schneller ab, als ihnen recht ist (und kassieren Sturzschaden!).
Wenn Dein Reittier Angeschlagen/Shaken wird, ist auf jeden Fall ein Reiten-Wurf fällig. Und falls es durchgehen sollte (nach Verwundung oder durch Furcht (z.B. durch einen Zauber oder die furchteinflößende Aura von Monstern und einen nicht geschafften Mumm-Wurf des Reittiers), dann ist JEDE Runden ein Reiten-Wurf fällig, um das Tier wieder unter Kontrolle zu bringen.
Was wäre das Resultat dass ich sie nicht machen kann (vermutlich unfreiwilliger abstieg)?
Sturzschaden.
Gegenfrage: Hast Du die Seiten 168 bis 170 in der SW-GE, welche die Regeln für den berittenen Kampf behandeln, gelesen? - Dort steht nämlich ALLES NOTWENDIGE, um Deine obigen Fragen direkt aus dem Grundregelwerk beantworten zu können. Ein Blick ins Regelbuch ist eigentlich der ERSTE Schritt, um eine Regelfrage geklärt zu bekommen. Nur, falls man aus dem Regelbuchtext nicht schlau wurde, ist es angezeigt andere Antwortquellen zu bemühen. - Ich sage das in diesem Falle, weil es WIRKLICH einfacher gewesen wäre, diese obigen drei Seiten im SW-GE-Buch und die Beschreibung des Berserker Talents zu lesen, da dort alles erklärt ist.