Alles korrekt.
Könnte ich noch zusätzlich weitere freie Aktionen machen, wie eine zuvor gezündete Granate (Rauch) fallen lassen?
Frage nach dem Spielleiterentscheid. - Für mich wäre das Hantieren mit der Granate eine eigene Aktion, weil es ja meist NICHT EGAL ist, wo auch eine Rauchgranate hinkullert, wenn man sie mal fallengelassen hat.
Das ist so ein Grenzfall, der zwar ein "Fallenlassen" darstellt, aber letztlich doch eine Art "gezieltes Fallenlassen". - Ich hätte das als weitere, nicht-freie Aktion mit Werfen behandelt. - Wäre es WIRKLICH egal, wo die Granate landet, dann bekäme sie automatisch einen Wurf für das Abweichen (wie wenn geworfen, aber nicht getroffen) und da der Charakter auch noch gesprintet ist, eher für das Mittlere Reichweitensegment modifiziert, heißt: aus VOLLEM LAUF und dabei mit einer Vollautomatischen Waffe DAUERFEUER gebend, zu SPRINTEN und sich dann auf den Boden IN DECKUNG ZU WERFEN erlaubt KEINE gezielte, überlegte, saubere Plazierung der Granate. - Sie kann somit im Extremfall in einen Gulli rutschen oder genau HINTER dem Laufenden zum Liegen kommen, so daß er immer noch ein gut sichtbare Ziel ist, usw.
Daher eben eine Mehrfachaktion mit Werfen. Dann muß das der Spielleiter nicht irgendwie entscheiden, sondern es wird die KOMPETENZ des Charakters (Werfen-Fertigkeitswert - ggf. auch Bennie-Einsatz) ins Spiel gebracht.
Nebenbei: Die meisten Maschinenpistolen feuert man NICHT mit nur EINER Hand ab! Das kannst Du für manche Film-Vorlagen zwar machen, aber da sind die Waffen ja alle rückstoßfrei und wiegen nichts. - Normalerweise hätte ich als Spielleiter die Frage, mit WELCHER HAND der Charakter denn die Rauchgranate halten möchte. Oder hat er sie im Mund (Geschicklichkeitswurf, beim "Fallenlassen", da er sie vielleicht nicht rausbekommt, oder sie ihm in seine Kleidung rutscht, wenn er einen Kritischen Fehler baut)?