Autor Thema: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten  (Gelesen 69913 mal)

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #125 am: 16.10.2008 | 17:15 »
wenn auf der Buchrückseite steht: "vom Autor ab 18 empfohlen" habe ich da wenig Probleme mit.
Meinst du das mit Signalwirkung für Eltern?
Jepp.
Und es sollte unübersehbar draufstehen.

@deSade für drittklässler
Ich würde nicht wollen, dass der Jugendliche nachher seinen Partner nicht ansehen kann, ohne dass Assoziationen und Erinnerungen an die 120 Tage hochkommen...ich glaube da würde keiner so richtig glücklich mit.
Es ist halt immer noch ein Kind das liest, dem es noch stärker an die Substanz gehen kann als den etwas abgehärteten Erwachsenen, die auch gelernt haben aufzuhören, wenns unerträglich wird...

Preacher

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #126 am: 16.10.2008 | 17:37 »
Und nochmal, glaubst du ernsthaft,  Coprophilie könne durch daSade Verbote "an Beliebtheit" verlieren?
Ich hab echt keine Ahnung, welchen Bezug diese Aussage haben soll. "Nochmal" impliziert ja, daß Du die Frage schonmal gestellt hast, aber da scheint mir was entgangen zu sein.

Dürfen Jugendliche denn keine ekelhaften Dinge lesen? Dürfen sie nur anständige Sachen lesen?
Welche moralischen Verbote haben deiner Meinung in Deutschland Menschenleben oder deren gute Sitten gerettet?
Da scheint dir einiges entgangen zu sein, denn ich habe nirgends eine derartige Aussage getroffen.

Zur Gedächtnisauffrischung:

De Sade ist bei weitem das Krankste, was mir bislang untergekommen ist, oder sagen wir anders: Das, was mich am meisten schockiert hat.

Aber das ist OT. Ich kann nicht beurteilen, ob das stärker jugendgefährdend ist als "das Kreischen der Weiber", die von Dir erwähnte King-Novelle oder ein Pornofilm. Ich habe auch keine Ahnung, wie man das bewerten soll - denn ob Inhalte verstörend auf Jugendliche wirken, hängt nach meiner - laienhaften, unbedarften - Einschätzung stark vom Individuum und seinen Empfindlichkeiten ab. Ich weiß auch nicht, inwieweit die Entwicklung von Jugendlichen durch sowas überhaupt noch gestört wird oder nicht.

Womit ein Kind/ein Jugendlicher umgehen kann, was er verarbeiten kann, das ist nicht von einer willkürlich gezogenen Altersgrenze sondern vom Individuum abhängig, und hierbei von der Erziehung. Die Entscheidung, ob ein Kind gewisse Inhalte gefahrlos zugänglich gemacht werden können, können also nur Personen treffen, die das beurteilen können - in der Hoffnung, daß sie es Beurteilen können und selbst gefestigt und abgeklärt genug sind, solche Entscheidungen rational treffen zu können. Und wenn man schon entscheidet, daß das Kind reif genug ist, ein Buch zu lesen oder einen Film zu sehen, sollte es dann nicht auch reif genug sein, diese Entscheidung selbst zu treffen? Wie handhabt man sowas?

Kann ich alles nicht beantworten.
Du siehst: Ich habe keine dieser Aussagen getroffen, die Du mir da in den Mund legst.

Interessanterweise scheinst du ja einiges von de Sade zu kennen, dein sachliches Interesse war offenbar Vorhanden. Irgendeinen Nutzen muss es ja für dich gehabt haben, sei es historisch, literarisch oder wasweissich.
Nein, Nutzen hatte es keinen - ich wollte nur meine Neugier befriedigen, weil man auf den Namen immer mal wieder stößt. Also hab ich mir ein paar seiner Werke im Internet auszugsweise angetan und auch ein bischen in Biografien und Sekundärliteratur geschmökert. Komplett gelesen hab ich keines seiner Werke, die Auszüge haben mir gereicht.

Natürlich würde ich "Sodom" nicht benutzen, mein Kind aufzukären. Dafür ist es weder geeignet noch konzipiert. Das ist so, als würdest du behaupten, bloss weil ich es befürworte, dass Vibratoren seit einiger Zeit offen beworben werden dürfen, ich sie als das ideale Geburtstagsgeschenk für Drittklässlerinnen ansehe.
Ich behaupte gar nichts. Aber Du hast auf meine Erwähnung von de Sade gefragt, wie ich einem Kind Sexualität vermitteln würde, außer mit freiem Zugang zu Medien. Und "freier Zugang zu Medien" beinhaltet auch de Sade oder auch die erwähnte King-Geschichte. Und ich nehme mal an, daß wir uns einig sind, daß diese Werke NICHT geeignet sind, um Sexualität zu vermitteln.

Ich fasse es nochmal zusammen: Eine pauschale Alterfreigabe durch eine Einrichtung wie die BPJM halte ich auch für Unsinn.
Andererseits gibt es fraglos Dinge, die für Kinder nicht geeignet sind, und die die Entwicklung beeinträchtigen können, und die man ihnen vorenthalten sollte. Mehr sag ich doch gar nicht.

Offline ArneBab

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #127 am: 16.10.2008 | 18:02 »
Und: Was ist schlimm daran, wenn ein Zehn- bis Zwölfjähriger eine typisch RPG-nüchtern gehaltene Verletzungsbeschreibung liest?

Dass sie nicht nüchtern gehalten sind :).

Ich weiß nicht, ob sie für dich schlimm klingen, aber ich möchte einem 8-jährigen meine Wundbeschreibungen nicht antun. Klar kann er das Buch selbst finden, aber so kann ich zumindest Leute davon abhalten, es an 8-jährige zu verschenken (ohne es vorher zu lesen).
- http://1w6.org/files/ews-dok-v2.2.0.pdf
Seitenleiste auf den Seiten 44 bis 46.

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Offline Thalamus Grondak

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #128 am: 16.10.2008 | 18:46 »
wenn auf der Buchrückseite steht: "vom Autor ab 18 empfohlen" habe ich da wenig Probleme mit.
Der Autor hat im Zweifel mal keine Ahnung ob sein Werk für Kinder geeignet ist oder nicht.
Das die Empfehlung von Leuten getroffen wird, die mehr Ahnung davon haben halte ich schon für Richtig. (Was nicht zwangsläufig heissen soll, das die Leute die das Momentan entscheiden diese Ahnung haben.)
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Kleiner 4. Mann

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #129 am: 20.10.2008 | 11:15 »
Als ich gestern den (mässigen) Klitschko Kampf sah, trat vorher eine (deutsche?) Girlband auf.
Pussycats oder so änlich.
Und ja, sie trugen Nuttenuniformen und tanzten auch so.
Ich habe per se nix gegen Nutten und deren Arbeitskleidung, aber hätte ich einen Zwölfjähriges Kind, das Klitschko boxen sehen wollte, hätte ich warscheinlich ein komische Gefühl gehabt dabei gehabt, das plötzlich eine Werbesendung der Zuhältergewerkschaft über den bildschirm flimmert.
Das finde ich irgendwie ironisch.
"Hey, mein Kind wollte sich nur ganz harmlos anschauen, wie sich zwei Typen zum Vergnügen anderer gegenseitig die Fresse polieren, und dann kamen da aufreizend gekleidete Sängerinnen daher! Pfui!" :D

Kleiner 4. Mann

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #130 am: 20.10.2008 | 11:26 »
Ich würde nicht wollen, dass der Jugendliche nachher seinen Partner nicht ansehen kann, ohne dass Assoziationen und Erinnerungen an die 120 Tage hochkommen...ich glaube da würde keiner so richtig glücklich mit.
Es ist halt immer noch ein Kind das liest, dem es noch stärker an die Substanz gehen kann als den etwas abgehärteten Erwachsenen, die auch gelernt haben aufzuhören, wenns unerträglich wird...
Ich glaube nicht, daß ein Kind durch deSade notwendigerweise permanent in seiner Sexualität verkorkst wird.
Ich würde aber niemals mein Kind deSade lesen lassen (und vergleichbar gruseliges auch nicht), weil ich weiß, daß es dadurch Alpträume, seelisches Unwohlsein und generell Leid erfahren würde und ich meinem Kind das nicht antun würde. Ich glaube auch nicht, daß ein Kind irgend einen möglicherweise vorhandenen Wert aus so einem Werk ziehen kann, der das verursachte Leid aufwiegt.
So etwas zu lesen, ist vergleichbar damit, seinem Kind freien Zugang zu harten Alkoholika zu geben - beides würde ich einem mündigem Erwachsenen ohne weiteres zugestehen. Aber einem Kind, das es nur aus Neugierde oder "Coolness" ausprobieren will, ohne sich bewußt zu sein, welches Leid es sich selber zufügt, nicht.
Eigentlich ist das schon fast meine Definition von "Kind": Kann noch nicht immer selber entscheiden, was gut für es selbst ist. Darum mag ich auch Zensur nicht: Die behandelt mündige Erwachsene wie Kinder.

Offline Thalamus Grondak

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #131 am: 20.10.2008 | 12:37 »
ERstmal stimm ich Dir bei deinen beiden Posts voll zu.
Eigentlich ist das schon fast meine Definition von "Kind": Kann noch nicht immer selber entscheiden, was gut für es selbst ist. Darum mag ich auch Zensur nicht: Die behandelt mündige Erwachsene wie Kinder.
Nach deiner Definition gibt es kaum Erwachsene. Aber ansonsten 100% Zustimmung.
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K4M

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #132 am: 20.10.2008 | 14:18 »
ERstmal stimm ich Dir bei deinen beiden Posts voll zu.Nach deiner Definition gibt es kaum Erwachsene.
Doch. Das ist schon Inhalt der Definition. (Von "vernünftig entscheiden" war keine Rede.)

Offline Thalamus Grondak

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #133 am: 20.10.2008 | 14:20 »
Doch. Das ist schon Inhalt der Definition. (Von "vernünftig entscheiden" war keine Rede.)
Dann ist die Definition Wertlos. Ein Kind kann auch Entscheidungen für sich treffen.
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K4M

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #134 am: 20.10.2008 | 14:36 »
Nein, kann es eben nicht. Weil andere in seine Entscheidungen eingreifen. Bei meinem Kind würde ich das selber tun (wenn besagte Entscheidungen meiner Meinung nach schädlich sind.)
Ein Kind wird ganz praktisch daran gehindert, (manche) Entscheidungen, die nur es selbst betreffen, auch selbst zu fällen. Ein Erwachsener (im Idealfall) nicht.

Offline Thalamus Grondak

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #135 am: 20.10.2008 | 16:27 »
Nein, kann es eben nicht. Weil andere in seine Entscheidungen eingreifen. Bei meinem Kind würde ich das selber tun (wenn besagte Entscheidungen meiner Meinung nach schädlich sind.)
Ein Kind wird ganz praktisch daran gehindert, (manche) Entscheidungen, die nur es selbst betreffen, auch selbst zu fällen. Ein Erwachsener (im Idealfall) nicht.
ähh.
Du erklärst gerade eine Definition mit sich selbst.
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Offline Boba Fett

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #136 am: 20.10.2008 | 16:50 »
Ein Kind kann auch Entscheidungen für sich treffen.
Nein, kann es eben nicht.
Doch, kann es. Tut es sogar jeden Tag.
Die Frage, die sich stellt, ist nur, in welchem Maße man das Kind die Verantwortung für seine Entscheidungen nehmen kann.
Kinder nehmen auch eigentständig am Straßenverkehr teil, oder machen andere Dinge, ohne vollkommen bevormundet zu werden.
Es gibt also keine digitale Unterscheidung in der "Bevormundung" sondern eine analoge, die mit dem erwachsen werden abnimmt,
wenn Kinder oder Jugendliche oder junge Erwachsene immer mehr Verantwortung übernehmen.
Genauso gibt es auch keinen Stichtag, aus dem ein Kind mit einem Schlag komplett erwachsen wird. Auch das ist ein werden.
Und auch da nimmt Vernunft, Erfahrung und dergleichen langsam zu und wird nicht durch einen Schalter angeschaltet.

Dementsprechend gibt es keine totale Unmündigkeit und ebenso keine vollkommene Mündigkeit, die plötzlich auf einen Schlag eintritt.
Wenn es keine vollkommene Mündigkeit gibt, dann stellt sich die Frage, ob nicht Erwachsene zum Teil bevormundet werden sollten. Zum Beispiel durch Zensur, durch Einschränkungen im Drogenkonsum, Waffenbesitz oder was auch immer.
Vollständig mündige Menschen brauchen solche Einschränkungen nicht, denn die wissen ja selbst am Besten was verantwortungsvolles Verhalten ist und handeln auch so.
Die Realität zeigt aber nun mal, dass es eben keine vollständig mündigen Menschen gibt (oder nur äußerst wenige).
Und daher gibt es Zensur, Verbote von Waffenbesitz, Verbot von Drogenkonsum oder -besitz und ähnliches.
Ich finde, auch wenn mir in vielen Dingen mehr Freiheit lieber wäre, das okay.
Das Beurteilungsmaß der Eigenverantwortlichkeit ist für einen Durchschnitt festgelegt worden und ist daher für viele Menschen sinnvoll. Auch wenn ich mich vielleicht als "mehr verantwortungsvoll" als dieser Durchschnitt einschätzen würde, habe ich mich doch irgendwann auf diese Regeln eingelassen - durch Staatsbürgerschaft und Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft.
Sie nicht zu akzeptieren, hiesse, akzeptieren zu müssen, dass irgendjemand anderes sie auch nicht akzeptiert und dadurch vielleicht durch Unvernunft mein Leben maßgeblich beeinträchtigt.
Ich finde es aber auch ebensogut, solche Regelungen kritisch zu hinterfragen, um zu prüfen wie weit sie noch Gültigkeit besitzen.
Aber pauschal ablehnen würde ich es nicht. Denn wir leben weder in einer idealen Gesellschaft, noch ist der Mensch mit Idealen Eigenschaften versehen worden.
Die Frage bei der Bevormundung von Erwachsenen stellt sich also nicht in Punkto "OB" sondern nur "wie sehr".
« Letzte Änderung: 20.10.2008 | 16:55 von Boba Fett »
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

K4M

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #137 am: 20.10.2008 | 16:53 »
Zitat von: Thalamus Grondak link=topic=43456.msg833003#msg833003
Du erklärst gerade eine Definition mit sich selbst.[/quote
Eine Definition "erklärt" man nicht. wtf?

K4M

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #138 am: 20.10.2008 | 17:08 »
Doch, kann es. Tut es sogar jeden Tag.
Entscheidungen, die vollständig vom Vorbehalt anderer abhängen, sind keine eigenständigen.

Zitat
Kinder nehmen auch eigentständig am Straßenverkehr teil,
Kein relevantes Gegenbeispiel. Im Straßenverkehr dürfen auch Erwachsene nicht nach Gusto entscheiden, was auch folgerichtig ist, weil dies nicht Entscheidungen der beschriebenen Art sind.

Zitat
Und auch da nimmt Vernunft, Erfahrung und dergleichen langsam zu und wird nicht durch einen Schalter angeschaltet.
Für "vernünftig" kannst Du halten, was Du willst. Nur bei einem Erwachsenen bleibt es beim halten.
Du schmeißt im Folgenden einiges durcheinander, was hier nicht hingehört (weil die Voraussetzung der ausschließlichen Eigenbetroffenheit nicht erfüllt ist.)

Zitat
Die Realität zeigt aber nun mal, dass es eben keine vollständig mündigen Menschen gibt (oder nur äußerst wenige).
Ganz im Gegenteil. Die Realität zeigt vielleicht, daß Du die meisten Leute gerne bevormunden möchtest, weil Dir nicht paßt, was sie an rein privaten Dingen so tun könnten.
Darum beschränke ich mich auch auf die praktische Seite.

Jemand ist nicht unmündig, weil er "unvernünftig" oder "unerfahren" oder sonst irgend etwas ist. Mündigkeit oder Unmündigkeit sind keine inhärenten Eigenschaften eines Menschen.

Jemand ist unmündig, weil jemand anderes in dazu macht. Und aus keinem(!) anderen Grunde. Ich persönlich maße es mir nicht an, wie ich ja anfangs schrieb, volljährige Menschen entmündigen zu wollen.

Zitat
Sie nicht zu akzeptieren, hiesse, akzeptieren zu müssen, dass irgendjemand anderes sie auch nicht akzeptiert und dadurch vielleicht durch Unvernunft mein Leben maßgeblich beeinträchtigt.
Schon wieder schmeißt Du Einwirkung auf Dritte mit hinein.

Eulenspiegel

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #139 am: 20.10.2008 | 17:34 »
@ K4M
Also ein Kind, dass von zu Hause wegrennt und jetzt auf der Straße lebt, wäre in deinen Augen kein Kind mehr, weil es ja für sich selber entscheidet, was gut für ihn ist.
(Die Eltern des Ausreißers sehen es zwar anders, aber sie haben keine Macht mehr über den Ausreißer. - Sonst hätten sie ja entscheiden, dass er nicht ausreißt.)

Alte Leute, die man wegen Senilität ins Altersheim steckt, wären nach deiner Definition dann plötzlich wieder Kinder. (Außer sie brechen aus dem Altersheim aus. Dann wären sie wieder keine Kinder.)

bzgl. Mündigkeit von Erwachsenen:
- Erwachsene dürfen keine Drogen nehmen. (Gilt nicht für die Holländer unter uns.)
- Erwachsene müssen im Straßenverkehr angeschnallt sein.
- Es gibt Gebiete, die sind für Erwachsene gesperrt, weil sie zu gefährlich für sie sind. (Gilt für verstrahlte Orte oder aber auch für Orte, bei einem Vulkanausbruch. - Zugegeben hier in Deutschland eher selten.)

Dies sind Beispiele, wo Erwachsene entmündigt werden: Denn hier hätte diese Entscheidung nur Einfluss auf sie selber.

Offline ArneBab

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #140 am: 20.10.2008 | 19:23 »
Du hast hierzulande auch kein Recht, dich umzubringen.

Den Grund dafür kann ich allerdings nicht erklären. Vielleicht Spätfolgen des Christentums.
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Pyromancer

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #141 am: 20.10.2008 | 19:33 »
Du hast hierzulande auch kein Recht, dich umzubringen.

Hierzulande (u.a. in D/A/CH) ist Suizid kein Straftatbestand. Was ist denn dein "hierzulande"?

Offline Camouflage

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #142 am: 20.10.2008 | 21:55 »
Hierzulande (u.a. in D/A/CH) ist Suizid kein Straftatbestand. Was ist denn dein "hierzulande"?

Wenn etwas nicht bei Strafe verboten ist, impliziert das nicht, daß man ein Recht dazu hätte. Wenn jemand versucht, sich umzubringen wird von Amts wegen versucht das zu verhindern, bis hin zur Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie.
Zitat
12. To beat your enemy, you must know him. 13. Your enemy is the highest authority on the topic of himself. 14. So listen when your enemy speaks, but do not credit his words. 15. Listening is a real bargain. 16. Credit is way overpriced.
- Book of Del, Chapter 6, The Book of Retcon

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #143 am: 20.10.2008 | 23:53 »
Wenn jemand versucht, sich umzubringen wird von Amts wegen versucht das zu verhindern, bis hin zur Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie.

Bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln. In geraten 99% der Fälle ist ein Suizidversuch das Symptom einer psychischen Erkrankung. Und wegen dieser Erkrankung werden die Leute engewiesen, nicht weil sie sich umbringen wollen.

Wenn sich ein geistig gesunder Mensch umbringen will, dann darf er das selbstverständlich tun. In der Schweiz ist das sogar ein höchstrichterlich verbrieftes Menschenrecht.

Wenn noch Diskussionsbedarf besteht, sollte man dieses Thema allerdings auslagern.

Offline Funktionalist

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #144 am: 21.10.2008 | 00:20 »
Ich dachte immer, Suizid wäre ein straftatbestand, der nur nicht geahndet wird...

Offline Camouflage

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #145 am: 21.10.2008 | 00:42 »
Bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln. In geraten 99% der Fälle ist ein Suizidversuch das Symptom einer psychischen Erkrankung. Und wegen dieser Erkrankung werden die Leute engewiesen, nicht weil sie sich umbringen wollen.

Soweit ich weiß ist allein der Punkt "Suizidgefahr" ausreichend für eine Zwangseinweisung.

Zitat
Wenn sich ein geistig gesunder Mensch umbringen will, dann darf er das selbstverständlich tun. In der Schweiz ist das sogar ein höchstrichterlich verbrieftes Menschenrecht.

In Deutschland nicht. Und ich fürchte Du wirst verdammt wenige Psychologen, Amtsärzte oder Richter finden, die einem Selbstmörder nicht automatisch die geistige Gesundheit oder zumindest die Zurechnungsfähigkeit absprechen. Abgesehen davon gibt es meines Wissens immer noch gewisse legale Schwierigkeiten damit, einen Selbstmörder bewußt sterben zu lassen.

Zitat
Wenn noch Diskussionsbedarf besteht, sollte man dieses Thema allerdings auslagern.

Können wir tun, aber rechne bis Ende nächster Woche nicht mit allzu reger Beteiligung vor mir, bin eigentlich im Prüfungsstress.
Zitat
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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #146 am: 21.10.2008 | 00:45 »
Ich dachte immer, Suizid wäre ein straftatbestand, der nur nicht geahndet wird...

In Deutschland nicht. Es gibt aber Länder, in denen das tatsächlich der Fall ist. Verfolgt wird er nur halt im Falle des Erfolgs nicht, da der Täter ja nicht mehr belangt werden kann. Allerdings ist die Strafbarkeit des Selbstmordes dann die Grundlage dafür, Dinge wie Beihilfe, Begünstigung oder Anstiftung bestrafen zu können.
Zitat
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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #147 am: 21.10.2008 | 01:37 »
Also hier in Deutschland ist seit dem 20.6.2006 die passive Sterbehilfe legal, falls der Patient dies in einer Patientenverfügung niedergeschrieben hat.
Falls der Patient also schreibt: "Ich möchte, dass mir passiv beim sterben geholfen wird.", dann wird das auch ausgeführt und der Patient wird nicht zwangseingewiesen. (Man redet mit dem Patienten, ob er sich das gut überlegt hat und versucht, seine Meinung zu ändern. Falls er aber seine Meinung beibehält, wird das akzeptiert.)

Soweit ich weiß ist allein der Punkt "Suizidgefahr" ausreichend für eine Zwangseinweisung.
Nein.
Dem Patienten muss eine psychische Erkrankung nachgewiesen werden, um ihn zu entmündigen. (Wobei wie gesagt Selbstmordabsichten durchaus Indiz dafür sein können.)
Nachdem der Patient entmündigt wurde, kann eine Zwangseinweisung vollzogen werden, um ihn vor weiteren Selbtsmordversuchen zu schützen.

Offline ArneBab

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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #148 am: 21.10.2008 | 09:16 »
Also hier in Deutschland ist seit dem 20.6.2006 die passive Sterbehilfe legal, falls der Patient dies in einer Patientenverfügung niedergeschrieben hat.

Dann waren meine Informationen veraltet - ich wusste nicht, dass das durchgegangen ist (aber ich finde es gut so!).
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Re: Rollenspiele mit jugendgefährdenden Inhalten
« Antwort #149 am: 21.10.2008 | 12:00 »
Also ein Kind, dass von zu Hause wegrennt und jetzt auf der Straße lebt, wäre in deinen Augen kein Kind mehr, weil es ja für sich selber entscheidet, was gut für ihn ist.
Unsinn. Jeder Erwachsene, die Eltern sowieso, der Staat meinetwegen, kann, würde und sollte es daran hindern. (Daß das im Einzelfall nicht klappt, steht auf einem anderen Blatt.)

Zitat
Alte Leute, die man wegen Senilität ins Altersheim steckt, wären nach deiner Definition dann plötzlich wieder Kinder.
Aus anderen Gründen, aber: Ja, natürlich.

Zitat
- Erwachsene dürfen keine Drogen nehmen.
Doch, aber wir wollen nicht spitzfindig werden. Sie dürfen hierzulande keine besitzen. Da ich aber, was auch die anderen Dinge betrifft, die hiesige Gesetzeslage nicht als moralisch gerechtfertigt ansehe, führt das am Thema vorbei. Daß es hierzulande Erwachsenenentmündigung noch und nöcher gibt, ist ja gerade das Problem.
(Wobei man bei den Drogen noch ein Argument führen könnte. Ist wie mit der Vertragsfreiheit und der Sklaverei.)