Findest Du nicht, dass man Medien mit Kinderpornografie, verbotenen politischen Meinungen oder Aufforderungen zu Straftaten indizieren sollte?
Erstmal müssen wir zwischen Indizierung und Verbot unterscheiden:
Indizierung: Du darfst die Sache nicht bewerben und nicht frei verkäuflich anbieten. DU darfst die Sache jedoch unter der Ladentheke verkaufen und du darfst dein eigenes Exemplar persönlich einführen.
Verkaufsverbot: Du darfst die Sache überhaupt nicht verkaufen. Nichtmal unter der Ladentheke. Der Besitz ist aber erlaubt.
komplettes Verbot: Du darfst die Sache weder verkaufen noch besitzen.
Und hier bin ich der Meinung, dass Indizierung und Verkaufsverbot Schwachsinn sind. Entweder komplettes Verbot oder FSK. Alles dazwischen ist für Leute, die nicht konsequent sein wollen.
Nun zu deinen einzelnen Punkten:
Kinderpornografie: Wenn dort reale Jugendliche abgebildet sind, gehört das komplett verboten.
Wenn es sich nur um Hentais handelt, reicht ein FSK.
verbotene politische Meinungen: Hier halte ich es mit Voltaire:
"Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen!"Gerade politische Meinungen sollten in einer Demokratie nicht verboten werden. Wenn man eine politische Meinung verbietet, ist das der erste Schritt weg von einer Demokratie.
(Denn mit welchen Recht willst du sagen, dass deine politische Meinung die richtige ist und die politische Meinung des anderen falsch? - Wenn der Andere in der Mehrheit ist, willst du ja auch nicht, dass plötzlich deine eigene Meinung verboten wird.)
Dazu kommt dann noch etwas pragmatisches: Wenn man Meinungen verbietet, breiten sie sich ungehindert im Untergrund aus. Wenn man diese Meinungen jedoch offen zulässt, kann man sich auch offen damit auseinandersetzen.
Daher bin ich schon dagegen, dass es so etwas wie "verbotene politische Meinung" überhaupt gibt.
Aufforderungen zu Straftaten:
Hier muss man genau sehen: Wenn man eine Hetzpamphlet verteilt, dann stiftet man die Leute quasi zu einer Straftat an. Hier ist ein Verbot also unnötig, da man mit dem Verteilen der Hetzschrift bereits eine Straftat begeht.
Der Besitz einer Hetzschrift selber ist nicht strafbar. (Allerdings sollte der Staatsanwalt, wenn er mehrere Hetzschriften findet, schauen, ob diese gedruckt wurden, ums ie zu verteilen. - Damit hätten wir also eine Vorbereitung zu einer Straftat.)
Wichtig hierbei ist: Nur derjenige, der sie verteilt, handelt strafbar. Derjenige, der sie kauft oder zu Hause rumliegen hat, begeht keine Straftat.
Aber Indizierung befürworte ich in keinem Fall: Entweder FSK oder Verbot. Aber auf keinen Fall Indizierung.