Autor Thema: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen  (Gelesen 14820 mal)

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Offline Falcon

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Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« am: 18.02.2010 | 16:08 »
Ich bin mir sicher das einige User bei der Thematik viel Erfahrung haben. Fan Konvertierungen werden ja am laufenden Band rausgehauen aber ich lese und höre wenig von rechtlichen Überlegungen. Ich finde auch wenig offizielles im Netz, da ich auch wenig Erfahrung in Jura habe.
Ich möchte gerne möglichst viel Erfahrungen und Ratschläge wissen, bevor ich mich z.b. an Offizielle Verlage wende, denen bestimmte Rechte gehören.

meine eigene Savage Worlds Konvertierung von Sternenfaust ist relativ weit fortgeschritten, so daß ich mir langsam Gedanken machen muss, wie das abläuft. Es ist auf jeden Fall nicht kommerziell.

Wie man mit der Fanlizenz von SW umgeht weiss ich. Sternenfaust selbst sind Groschenhefte von Bastei. Am liebsten würde ich kompliziertes Hin und Her mit den Herrschaften der Redaktion ganz vermeiden, habe aber das Gefühl, daß es besser ist, sich dort anzumelden.
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung unter die Community zu bringen?
2. Was müsste alles in das dazugehörige Impressum?
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen) Text an Hintergrundinformationen, darunter aber viele Spoiler und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?

alles Fragen, die mich ziemlich überfordern.
« Letzte Änderung: 18.02.2010 | 16:17 von Falcon »
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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #1 am: 18.02.2010 | 16:17 »
Zitat
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
Das kommt auf die Lizenzen des Artworks an, aber im Zweifelsfall ist das ein Urheberrechtsverstoß, deine Editierung wird wohl eher nicht so weit gehen das es als eigenes Werk durchgeht.

Zitat
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?
Auch für Fonts gibt es Lizenzen, wenn du eine kommerzielle Schriftart ohne Lizenz verwendest können die Inhaber der Rechte Ansprüche an dich stellen, wenn du also nicht mehr weist wo du die Schriften her hast kannst du dir damit Ärger einhandeln.

Offline Blutschrei

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #2 am: 18.02.2010 | 16:19 »
dünn ist das Eis meines gedrittelten Halbwissens...

Soweit ich weiss sind zumindest Regelmechanismen nicht geschützt, habe ich in irgend einem Thread hier glaube ich mal aufgegabelt. Aber wie du bereits erwähnt hast scheint es ja einen OGL-Verschnitt von SW zu geben, somit wäre das ohnehin kein Problem.


Bilder darfst du nicht ohne Einverständnis des Inhabers der Rechte daran kopieren. Also nachfragen und wenn ein nein kommt auch das nein akzeptieren.
Ebenso verhält es sich (zumindest mit geschützten) "Settingbegriffen" wobei ich mir dort nicht ganz sicher bin in wie fern etwas als "geschützt" gilt denn man darf ja auch nicht einfach ein Buch "abschreiben" und selbst veröffentlichen.
Gratismaterial hin oder her, solange nicht dabeisteht, dass du es für deine Nicht-Kommerziellen Zwecke veröffentlichen darfst, darfst du das auch nicht.

Du solltest das einfach einmal schön präsentiert an die Leute des Verlags per Email schreiben, wenn das gut gemacht ist, ein entsprechendes Impressum hat und du an einigen Stellen dezente Werbung für das Produkt einbaust, werden die dem wohl nicht abgeneigt sein, dich vielleicht sogar unterstützen.
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Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #3 am: 18.02.2010 | 16:23 »
Wie man mit der Fanlizenz von SW umgeht weiss ich. Sternenfaust selbst sind Groschenhefte von Bastei. Am liebsten würde ich kompliziertes Hin und Her mit den Herrschaften der Redaktion ganz vermeiden, habe aber das Gefühl, daß es besser ist, sich dort anzumelden.
Das ist schon ein Gebot der Höflichkeit.

Zitat
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung und die Community zu bringen?
Ob gratis oder nicht ist für Urheberrechtsfragen völlig unerheblich.

Zitat
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen Text) an Hintergrundinformationen und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?
Sie können es auf jeden Fall versuchen.

Zitat
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
Ein Bild zu übernehmen ist quasi gleichbedeutend damit ein Kapitel abzuschreiben. Damit wirst du im Normalfall dein Zitatrecht weit überschreiten.

Zitat
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?
Das musst du im Zweifelsfall mit dem Rechteinhaber des Fonts abklären. Nur, weil man den Font gratis aus dem Netz ziehen darf heißt das noch nicht, dass man ihn auch für eigene Veröffentlichungen verwenden darf.

Zitat
alles Fragen, die mich ziemlich überfordern.
Die Faustregel, an die ich mich halte: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich etwas verwenden darf (oft erlaubt ja der Font-Ersteller explizit die Nutzung, das Bild wurde zur freien Verfügung veröffentlicht etc.), dann frag ich nach.

Offline Falcon

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #4 am: 18.02.2010 | 16:28 »
mh, gut gut. Das insbesondere Artwork Probleme macht, war mir schon klar.

jetzt gibt es aber so viele Konvertierungen im Netz, die daran wirklich KEINEN Gedanken verschwenden. Gerade für Savage Worlds. Oder wenn man an die vielen Oldschool Klone zur Zeit denkt. Da steht dann maximal "ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht". Fonts werden gar nicht erst erwähnt, den des Designers habe ich aber.
Und mich zu melden hatte ich ohnehin vor [Hört sich irgendwie an, als würde man sich bei der Polizei selbst anzeigen oder?]

Prometheus macht da gar keine Probleme, das hatte ich mal sogar persönlich geklärt.

Aber für ganz private Zwecke kann und darf das ja niemand verhindern. Was ist wenn so etwas seinen Weg ins Netz findet? Also wenn ich es nicht als Dauerdownload hochlade, aber ein Mitspieler das tut oder ich per EMail angefragt werde?
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Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #5 am: 18.02.2010 | 16:35 »
jetzt gibt es aber so viele Konvertierungen im Netz, die daran wirklich KEINEN Gedanken verschwenden. Gerade für Savage Worlds. Oder wenn man an die vielen Oldschool Klone zur Zeit denkt. Da steht dann maximal "ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht".
Meistens klappt es ja. ;)

Und die alllermeisten würden es wohl auch erlauben, wenn man sie fragen würde.

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #6 am: 18.02.2010 | 16:46 »
Das einzige was man nicht darf, ist Palladium Sachen konvertieren, da kommt gleich der Anwalt.

Offline Yvo

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #7 am: 18.02.2010 | 16:51 »
Vom Artwork würde ich die Finger lassen...
...das kann sein, dass der Verlag da nichtmal die vollen Rechte dran hat und dir das Erlauben kann.

(Der Künstler hat das gemalt und mit dem Verlag häufig einen Vertrag, wo und wie das Bild verwendet werden darf... ...z. B. als Coverbild, wenn es darüber hinaus noch als Werbung, für Webseiten oder sonstwas vom Verlag genutzt wird, macht dieser sich strafbar. Manchmal kauft der Verlag allerdings auch ALLE Rechte eines Bildes... ...nur im dem Fall könnten sie dir die Verwendung erlauben).

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Offline Blutschrei

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #8 am: 18.02.2010 | 16:51 »
Solange du es nur privat verwendest kann dir natürlich niemand was, ist alles legal, ich darf zuhaus mein ganzes Zimmer mit geschützten Bildern aus dem Inet zukleistern, die ich mit meinem Schwarz-Weiß-Drucker ausgedruckt habe.
Aber das auch nur solang ich keine öffentlichen Veranstaltungen in meinem Zimmer stattfinden lasse.

Wenn dein Kumpel das ins Internet setzt, dann ist er der Arsch, zumindest solange du ihm nicht gesagt hast, du hättest das Copyright an dem geklauten zeug bzw du es in dem heft/der PDF kenntlich machst, dass dir die Rechte nit gehören.
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Offline Falcon

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #9 am: 18.02.2010 | 16:55 »
@Yvo: bei Artwork sind alle immer pingelig. Ich frag mich woher die anderen immer ihre Larry Elmore Quellen für ihre Konvertierungen haben :P

Ich plane ja immer für den schlimmsten Fall. Das heisst theoretisch kann man jedem der privat nachfragt solches Material als Einzelperson an eine andere z.b. Mailen? Ist innerhalb der spielrunden ja auch erlaubt.
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Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #10 am: 18.02.2010 | 17:33 »
IANAL, aber:
- Fonts und Bilder nicht ohne Genehmigung des Urhebers veröffentlichen. Punkt. Private Kopien können auch verboten sein, das ist aber de facto irrelevant.
- Setting mit eigenen Worten beschreiben kann dir niemand verbieten, das darfst du auch veröffentlichen.
- gratis oder nicht ist irrelevant
- Upload durch Dritte ist kein Problem, solange du klipp und klar sagst, dass nur die private Weitergabe erlaubt ist. Das ist dann das Problem desjenigen/derjenigen, die die Sache veröffentlichen. (Stell dir einfach vor, du würdest zum Privatvergnügen irgendeinen Text abschreiben und gibst die Zettel dann einem Kumpel. Wenn er sie scannt und hochlädt ist das nicht dein Problem.) Das einfachste ist, du machst deinen Freunden (Abnehmern) klar, dass du sie persönlich anzeigen wirst, wenn sie das Ding veröffentlichen. (Falls die Frage so gemeint war, ob du dich da irgendwie über "Dritte" rauswinden kannst: Nein. Wenn es zu einer Klage/Abmahnung kommt werden die nachforschen und entweder den Uploader finden oder rausfinden, dass du das Ding wild verteilt hast, das "nicht-veröffentlichen" also nur ein transparentes Feigenblatt war. Dementsprechend würde es dich dann auch nicht schützen.)

- der kritische Punkt sind die Romanweltbegriffe: Diese sind wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie also nicht ohne Genehmigung verwenden. (Analog: Hogwarts, Quidditch: Niemand kann dir verbieten, einen Roman über eine Magierschule mit 4 Häusern und einem Schulsport auf Hexenbesen zu schreiben. (Die Quidditch-Regeln sind allerdings evtl. speziell geschützt). Aber wenn du einen Roman in Hogwarts spielen lässt wird dir JKR heftig in den Arsch treten. Private Fanfiction ginge wieder.)
Das heißt, zumindest für die Romanweltbegriffe brauchst du die Einwilligung des Verlags. Die du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen wirst. Nicht weil die doof oder gemein sind, sondern weil sie als Wirtschaftsunternehmen einfach nichts umsonst rausgeben, womit sich vielleicht noch Geld machen ließe. Von sowas wie potentiellem Schaden für ihre Intellectual Property garnicht zu reden. Statt sich also - ohne Gegenleistung - hinzusetzten, viel nachzudenken, dein Werk zu prüfen, den Hausanwalt zu beschäftigen etc. werden sie einfach nein sagen.
Deswegen würde ich den Verlag nur kontaktieren, wenn du sehr gute Kontakte in die Spitze der Redaktion hast (Chefred. ist Schulfreund oder sowas) und selbst dann ist die Antwort wahrscheinlich noch Nein.
Das eigentliche Problem aber ist, wenn du dich dort meldest, wird ihnen die Urheberrechtsverletzung bekannt. Dann müssen sie reagieren, während sie anderenfalls niemand zwingt, aktiv nach Urhberrechtsverletzungen zu fanden. Das war genau das Problem beim Augsburger Bloggers
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
hätte er sich nicht gemeldet, wär nichts passiert, weil sich die Stadt normalerweise nicht für sowas interessiert. Nach Kenntnis muss sie Gegenmaßnahmen ergreifen oder zustimmen.

Deshalb mein Tip: feil die Seriennummern ab. Gib den Dingen neue Namen, verändere die Welt so weit wie möglich, am besten behältst du nur die Grundidee/Core Story. Dann kannst du vorne reinschreiben: "inspiriert durch Sternenfaust, copyright Bastei Verlag", gibst dem Ding noch einen neuen Namen und gut ist.

Die Alternative dazu ist, sich mit den Leuten von Ulisses oder dem John Sinclair Team kurzzuschließen und eine offizielle Adaption daraus zu machen. Die werden dir zumindest sagen können, wie die Chancen stehen, wie der Verlag so drauf ist, ohne dass du gleich die Rechtsabteilung des Verlags aufscheuchst.

Die dritte Alternative wäre eine rein private Konvertierung, die dann auch als solche gehandhabt wird, siehe oben.
« Letzte Änderung: 18.02.2010 | 17:34 von Markus »

Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #11 am: 18.02.2010 | 17:40 »
Ich plane ja immer für den schlimmsten Fall. Das heisst theoretisch kann man jedem der privat nachfragt solches Material als Einzelperson an eine andere z.b. Mailen? Ist innerhalb der spielrunden ja auch erlaubt.
Jein. An dem Punkt, wo du nicht mehr begründen kannst, warum du es an diese Person weitergegeben hast wird's schwierig. Bei deinem privaten Freundeskreis kein Problem. Aber wenn du bspw. auf einem Schulhof wahllos "Privatkopien" von Music, Videos, Spielen etc. an jedeN weitergibst, der dich danach fragt, bist du dran. Gleiches gilt wenn du ein Post in ein öffentliches Forum stellst (am besten noch ein Googlebares) in dem steht, dass du das an alle verteilst, die dir 'ne PM schicken. Ganz blöd sind die Urheberrechtler auch nicht. (Ein geschlossenes Vereinsforum mit 20 Mitgliedern wäre wahrscheinlich noch ok.)

Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #12 am: 18.02.2010 | 20:50 »
Ich frag mich woher die anderen immer ihre Larry Elmore Quellen für ihre Konvertierungen haben
http://home.flash.net/~brenfrow/d20/clipart.htm
For years many people have enjoyed coloring Larry Elmore's artwork; gamers often dream of having Elmore draw their favorite fantasy character; all small game companies wished that they could afford Elmore artwork for their next game supplement - with this new product, Elmore Productions, Inc. is about to make all those thousands of people very happy. The ELMORE CHARACTER CLIP ART AND COLOR CUSTOMIZING STUDIO is both D20 OGL and Clip Art for all to use - as long as they give Larry Elmore proper credit on their web site, in their game product, or if they decide to just use it for their own personal use.

    * 200+ original black & white line art drawings by Larry Elmore.

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #13 am: 19.02.2010 | 01:34 »
Danke, das sind hilfreiche Tips. Das ist nämlich genau eine der Sachen, die ich wissen wollte, ob man nicht vielleicht von vornherein die Redax heraushält und es besser anders aufzieht und sich den Ärger gleich spart.

aber:
Zitat
Das heißt, zumindest für die Romanweltbegriffe brauchst du die Einwilligung des Verlags. Die du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen wirst. Nicht weil die doof oder gemein sind, sondern weil sie als Wirtschaftsunternehmen einfach nichts umsonst rausgeben, womit sich vielleicht noch Geld machen ließe.
Da bin ich doch skeptisch. Wie gesagt, bei Prometheus lief es so ab, daß es hieß, daß sie ja ganz schön doof wären irgendwelchen SW Fans hinterher zu jagen und sich so die Gratiswerbung entgehen lassen. Man darf es halt nur nicht übertreiben.
Und meine Groschenheftvorlage ist jetzt kein Star Wars, so daß Bastei nicht erwarten kann, daß deren Low Budget Prdukt mehr als ein paar Leute interessieren würde und große Einnahmen verloren gingen, wenn es kommerziell wäre.


@Elmore: Oh mann, hätte ich nicht gedacht. Ich würd sagen, so fördert man Rollenspiel.
« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 01:38 von Falcon »
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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #14 am: 19.02.2010 | 01:50 »
Ob bei den Begriffen aus eine fiktiven Welt das Urheberrecht wirklich greift halte ich auch für fraglich, ich würde da eher Versuchen meine Ansprüche über das Markenrecht durchzusetzen, aber dafür müsste ich erstmal eine Marke anmelden, und da würde ich vorher erstmal gut überlegen ob sich das lohnt.

Offline Blutschrei

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #15 am: 19.02.2010 | 01:56 »
Achtung OT

Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht darüber, was für Begriffe geschützt sind? Wär schon ärgerlich, wenn man die "SeilspringGiraffe" in sein Bestiarium einbaut und dann Klagen irgendwo ausm Hinterwald bekommt...



Edit: Warum kam eigentlich noch niemand auf die Idee, sich grüne Orks schützen zu lassen...
« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 01:59 von Blutschrei »
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Offline Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder)

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #16 am: 19.02.2010 | 02:12 »
Zitat
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung unter die Community zu bringen?
2. Was müsste alles in das dazugehörige Impressum?
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1.) Gelesen wirds werden, gespielt kann ich nicht sagen.
2.) Verweis auf 3.)
3.) Ja, und sie werden sicherlich auch.
4.) Spielt keine Rolle, es ist urheberrechtsverletzend, kann natürlich noch verschlimmert werden.
5.) Hängt an der jeweiligen Lizenz.

EDIT

Zitat
"ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht".

Der letzte Versuch dieser Art, den ich beobachten durfte, endete mit einer 850-Euro-Abmahnung (selber Schuld, ich hatte ihn gewarnt). Nicht vergessen, daß gerade in Deutschland die Abmahnbranche mittlerweile ein Haupterwerbszweig mancher Anwälte geworden ist.
« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 02:19 von Tearmaster »
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Zitat von: korknadel
Rollenspiele sollen bei Dir im besten Fall eine gewisse Schwermut, Resignation und Melancholie hervorrufen.

Zitat von: Dolge
Auf Diskussionen, was im Rollenspiel realistisch ist und was nicht, sollte man sich nie unter gar keinen Umständen absolut gar überhaupt vollständig nicht einlassen.

Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #17 am: 19.02.2010 | 02:23 »
Ich meine das Gerücht gehört zu haben, dass Larry Elmore im Nachhinein nicht ganz glücklich damit war. Da der Nachweis, dass jemand die CD gekauft hat, immer unverhältnismäßig aufwändig wäre sind die Bilder de facto gemeinfrei geworden.

Bastei hat vermutlich gerade mit der John Sinclair Lizenz einiges Geld verdient. Wann, wenn nicht jetzt sollten sie der Meinung sein, dass mit anderen Reihen potentiell Geld zu verdienen ist? Aus deren Sicht ist es egal, ob das heute oder in 15 Jahren der Fall ist: Wenn sie dir heute die Erlaubnis geben, ein Sternenfaust-RPG rauszubringen müssen _sie_ sich in 15 Jahren vielleicht mit deinen Urheberrechten auseinandersetzen, egal wie erfolglos dein Projekt wird. Warum sollten sie das ohne Gegenleistung tun?
Der Werbeeffekt den du bieten kannst ist, sorry, lächerlich und deckt nicht mal die Kosten für die Stunde, die sich irgendein Anwalt allein mit der Frage befassen müsste. Klar, wenn du ihnen 10.000 € Werbebudget für dein RSP zusicherst wär's ihnen das Risiko und den Aufwand vielleicht wert.
Bei Prometheus musst du eben unterscheiden: wenn du Bastei nicht mit der Nase drauf stößt und wenig Erfolg hast, wird dich höchstwahrscheinlich niemand verklagen, auch wenn sie das jederzeit könnten. Nicht weil du so toll Werbung machst, sondern weil "Firma verfolgt Fan" PR-mäßig recht schnell in die Hose gehen kann. Aufwand/Ertrag. Das ist aber was völlig anderes als eine Erlaubnis oder eine offizielle Duldung.

That said: die Core Story klingt nicht schlecht, ist aber ziemlich generisch. Weit genug in der Zukunft um attraktiv zu sein, aber noch nah genug an der Gegenwart um sich gut damit identifizieren zu können. Kein "Geld bedeutet uns nichts mehr" wie bei Star Trek TNG+ sondern eben erste Schritte in eine fremde Welt. Neue Freunde, neue Feinde yadayadayada ...
Nur, das alles kannst du problemlos auch selbst schreiben. Lass dich von der Serie inspirieren, und nimm noch jede Menge "wäre es nicht cool, wenn ..." dazu. Fertig ist ein wunderbares Setting, dass dir Null rechtliche Probleme bereitet und das du mit Fug und Recht als dein eigenes Werk bezeichnen kannst.

Offline Falcon

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #18 am: 19.02.2010 | 10:16 »
@Tearmaster: Was heisst "ich hatte ihn gewarnt"? Das klingt wie eine Drohung.

Also so wie ihr das hier alles darstellt dürfte es so gut wie keine der existenten Spielweltkonvertierungen überhaupt geben und die RPG Welt wäre ein leeres Hobby ohne Faninhalte. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Naja, bloß weil irgendein Typ eine Spielweltkonvertierung rausbringt, die Qualitativ sicher nicht das gelbe vom Ei ist (da ein 1Mann Projekt), hindert Bastei ja nicht daran ein eigenes StF RPG rauszubringen. Zumal StF, wie du vermutlich gelesen hast, auf keinen Fall einzigartig ist und schamlos bei Star Trek, Perry Rhodan oder Honor Harrington klaut.
Ich bin auch längst nicht mit allen Inhalten der Serie zufrieden, zumal Bastei von "Balance Der Technologie" noch nie etwas gehört zu haben scheint ;D

Es hat natürlich auch seinen Reiz etwas eigenes zu machen aber das wäre wie bei einem DSA Heartbreaker. Alle kennen Aventurien, warum sollte man Adventurien spielen? Da hängen sich Rollenspieler ja schon an kleinen Dingen auf, während es bei Perry Rhodan Kugelraumer gibt, und ein Fan baut Kegelraumer, dann ist das nicht mehr TRVE und darf nicht gespielt werden.
So ein RPG wäre ja gerade nur für Leute interessant, die auch die Serie kennen, weil dort viel mehr Hintergrundwissen einfliesst, was ein 1Buch RPG gar nicht bringen kann [Inklusive Fortlaufende Metaplots, wer's mag].

Das eine inoffizielle Duldung funktionieren kann, ist mir schon klar. Da wäre es halt schön Vergleichsfälle zu haben. Nur habe ich da keine. Gibt es freie John Sinclair oder Jerry Cotton RPGs?
Alles Gründe warums so schwer ist zu entscheiden ob man sich mehr kaputt macht oder nicht das überhaupt herranzutragen.

Zitat von: Markus
Der Werbeeffekt den du bieten kannst ist, sorry, lächerlich...
Nicht meine Worte, die Worte eines anderen Verlages.



eine Liste mit geschützten Namen wäre wirklich hilfreich
« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 10:23 von Falcon »
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Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #19 am: 19.02.2010 | 11:18 »
Es liest sich für mich als hättest du schon kapiert, dass dein Sternenfaust-RPG schlicht verboten ist und du die Rechte nie kriegen wirst, du dich aber noch um diese Erkenntnis herum windest. Dabei kann ich dir nicht helfen.

Also so wie ihr das hier alles darstellt dürfte es so gut wie keine der existenten Spielweltkonvertierungen überhaupt geben und die RPG Welt wäre ein leeres Hobby ohne Faninhalte. Das Gegenteil ist aber der Fall.
Die meisten sind illegal, klar. Und die gibt's genauso wie p2p-Tauschbörsen, Kindervideos unterlegt mit Michael Jackson Liedern auf Youtube und Leute, die bei Rot über die Straße gehen.

Zitat
Naja, bloß weil irgendein Typ eine Spielweltkonvertierung rausbringt, die Qualitativ sicher nicht das gelbe vom Ei ist (da ein 1Mann Projekt), hindert Bastei ja nicht daran ein eigenes StF RPG rauszubringen.
Richtig, wenn sie keine Erlaubnis erteilt haben, verklagen sie den Typen einfach um klarzustellen, wer hier das Sternenfaust-RPG rausbringen darf. Wenn sie eine Erlaubnis erteilt haben erwirbt der Typ eigene Urheberrechte, die sie ihm dann gegebenenfalls wieder abkaufen müssen. Wenn ihre Erlaubnis schlecht formuliert war kann "der Typ" sie evtl. sogar zwingen, ihr RPG einzustampfen, weil es sein Produkt nachahmt. Es ist völlig egal, ob "der Typ" das macht oder nicht. Allein dass er eine - wenn auch noch so geringe - Möglichkeit hätte ist wirtschaftlich gesehen Geld wert (Wahrscheinlichkeit x (vorraussichtliche Rechtskosten + Abfindung)). Oder kostet eben im Vorfeld Geld, wenn man einen Anwalt braucht, der die Erlaubnis so formuliert, dass dergleichen absolut ausgeschlossen ist.
Zitat
So ein RPG wäre ja gerade nur für Leute interessant, die auch die Serie kennen, weil dort viel mehr Hintergrundwissen einfliesst, was ein 1Buch RPG gar nicht bringen kann [Inklusive Fortlaufende Metaplots, wer's mag].
Bingo! Genau das ist der Wert der Lizenz. Ein Bedürfnis nach Original-Sternenfaust, dass der Verlag vielleicht irgendwann mal gegen Geld befriedigen möchte.
Zitat
Das eine inoffizielle Duldung funktionieren kann, ist mir schon klar. Da wäre es halt schön Vergleichsfälle zu haben. Nur habe ich da keine. Gibt es freie John Sinclair oder Jerry Cotton RPGs?
Irrelevant, entscheidend wäre, ob sie legal sind. Wenn du mit dem Risiko einer Klage durch den Verlag leben willst, kannst du das auch jetzt schon machen. Eine Abschätzung des Risikos wirst du nicht bekommen, da spielen zu viele Faktoren rein, die sich jederzeit ändern können. Du wirst beispielsweise  _nie_ abschätzen können, wie wahrscheinlich es ist, dass irgendeinem Honcho einfällt, der Verlag könnte noch weitere RSP-Lizenzen verkaufen. Oder dass irgendein Depp (Mitarbeiter oder Fan) die Rechtsabteilung aufmerksam macht. Das kann natürlich auch harmlos ausgehen (freundlicher Brief), kann dir aber auch eine Abmahnung einbringen.
Zitat
eine Liste mit geschützten Namen wäre wirklich hilfreich
Wäre sie nicht. Komm bitte in der deutschen IP-Rechts-Realität an. Diese Idee, dass du nur diese 5 oder 50 Wörter nicht verwenden darfst, alles andere 1:1 umformuliert übernehmen und dann abgesichert bist ist großer Blödsinn. Sowas wird im Zweifel vor Gericht entschieden und kann so oder so ausgehen. Vor allem aber, der eine, entscheidende Begriff "Sternenfaust" ist garantiert geschützt (und nein, "Sternenhand" und ein paar deutliche Hinweise, dass es eigentlich das Sternenfaust-RPG ist, du dich aber schützen möchtest, werden dir nicht helfen.)

Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #20 am: 19.02.2010 | 11:35 »
Es liest sich für mich als hättest du schon kapiert, dass dein Sternenfaust-RPG schlicht verboten ist und du die Rechte nie kriegen wirst, du dich aber noch um diese Erkenntnis herum windest.
Das weiß man erst sicher, wenn man gefragt hat! Also: Fragen!

Zitat
Komm bitte in der deutschen IP-Rechts-Realität an. Diese Idee, dass du nur diese 5 oder 50 Wörter nicht verwenden darfst, alles andere 1:1 umformuliert übernehmen und dann abgesichert bist ist großer Blödsinn.
Für einen Nicht-Anwalt tust du aber schon so, als hättest du gewaltig Ahnung.  ;)

Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.

Offline Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder)

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #21 am: 19.02.2010 | 11:43 »
@Tearmaster: Was heisst "ich hatte ihn gewarnt"? Das klingt wie eine Drohung.

Nein. Ich hatte ihn gewarnt, daß das passieren würde (nicht durch mich!), und so kams auch.

Zitat von: Pyro
Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.

Allgemein verbreiteter Irrglaube, besonders von Fernsehproduzenten in Bezug auf literarische Ideen.  >:( Das kann aber sehr teuer werden, denn §23 des Urheberschutzgesetzes sagt deutlich:

Zitat
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

Quelle.

Zitat
Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren.

Konsequent angewandt bedeutet das, das Quellenmaterila ist nicht mehr kenntlich, dann wäre es allerdings auch keine Konversion. Sobald eine Konversion die Quelle erkennen läßt - und darum geht es - und sich darauf bezieht, greift der Passus über die Umgestaltung.
« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 11:44 von Tearmaster »
I'm not nice. I'm on medication.

Butt-Kicker 75% / Tactician 75% / Method Actor 67% / Specialist 67% / Power Gamer 67% / Storyteller 58% / Casual 0% (Schubladen)

Zitat von: korknadel
Rollenspiele sollen bei Dir im besten Fall eine gewisse Schwermut, Resignation und Melancholie hervorrufen.

Zitat von: Dolge
Auf Diskussionen, was im Rollenspiel realistisch ist und was nicht, sollte man sich nie unter gar keinen Umständen absolut gar überhaupt vollständig nicht einlassen.

ErikErikson

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #22 am: 19.02.2010 | 11:52 »
Ich persönlich würds riskieren, einfach ohne zu fragen das Ding durchzuziehen. Klar, wende viel Pech hast biste dran, aber wahrscheinlich isses nit.
Selbst wenn was kommt isses zu 80% Bluff.

Literarische Ideen kann man nicht schützen, das ist wirr. Schlicht, weil 99,999% schon mal dawar. Das letze Promille vielleicht. Ideenkomplexe schon eher.



 


Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #23 am: 19.02.2010 | 11:52 »
Konsequent angewandt bedeutet das, das Quellenmaterila ist nicht mehr kenntlich, dann wäre es allerdings auch keine Konversion.

Genau darum ging es doch - aus einer echten Konversion (braucht Zustimmung des Rechteinhabers) ein "Setting inspiriert von" (braucht keine Zustimmung des Rechteinhabers) zu machen.

Offline Yvo

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #24 am: 19.02.2010 | 11:54 »
Mal ganz davon abgesehen, ob es legal ist...

...ich schreib irgendwas (mit geschützten Begriffen und Bildern), schreib meinen Namen nicht drauf/rein und stelle es irgendwo ins Internet, wo man nicht zurückverfolgen kann, dass ich der Uploader bin.

Dann müsste man ja relativ sicher sein.

Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Butt-Kicker  100%, Storyteller 83%, Method Actor 75%, Specialist 75%, Tactician 67%, Power Gamer 50%, Casual Gamer 33%...