Autor Thema: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen  (Gelesen 14827 mal)

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Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #25 am: 19.02.2010 | 11:58 »
Ich verstehe auch nicht, was so schwer daran ist, den Rechteinhaber einfach zu fragen und im Zweifelsfall dessen Willen und Wunsch zu respektieren.

Eulenspiegel

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #26 am: 19.02.2010 | 12:01 »
Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Ja.

@ Pyromancer
Die Frage ist halt, wie weit die Rechte der Rechteinhaber gehen.

ErikErikson

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #27 am: 19.02.2010 | 12:03 »
Du bist halt nicht Fan von dem Zeug. Wenn ich kreativ wär, würde ich vielleicht gern Slayers (mal wieder) als RPG umsetzen.

Die Rechte krieg ich nie, obwohls IMHO niemandem schadet sondern nur hilft und damit unfair bzw. sogar "böse"TM ist, das zu verweigern.

Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #28 am: 19.02.2010 | 12:04 »
Du bist halt nicht Fan von dem Zeug. Wenn ich kreativ wär, würde ich vielleicht gern Slayers (mal wieder) als RPG umsetzen.

Du darfst es als RPG umsetzen, du darfst es nur nicht veröffentlichen.

Offline Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder)

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #29 am: 19.02.2010 | 12:08 »
Zunächst bitte ich die koffeinmangelbedingte Syntax im letzten Passus meines Vorposts zu entschuldigen.

Zum "inspired by":  Eine Sache ist z.B. "Music inspired by J.R.R. Tolkien"; das kostet erst Geld, wenn Du "Music inspired by J.R.R. Tolkiens The Lord of the Rings" draus machst (Namensrechte). Durch die Metamorphose des Mediums Sprache in das Medium Musik findet eine erkennbare Neuschöpfung mit der notwendigen Schaffenshöhe statt.

Dieser Transfer findet beim "inspirieren" (abkupfern) von einem sprachlichen Medium ins andere   n i c h t   statt, und auch nicht von Literatur nach Film et vice versa. Solange hier das Ausgangsmaterial erkennbar ist (und wie gesagt, das ist Bedingung um von einer "Konversion" zu sprechen), sind wir im Bereich des Plagiats oder Du bezahlst. Der Screen-Credit z.B. für sowas ist in der Regel "nach Motiven von..." und kostet Geld (bis zu 6000 € bei wenig bekanntem Ausgangsmaterial, was ein "nach Motiven von Tolkien" kosten würde, möchte ich gar nicht raten müssen).

In dem Moment, wo er irgendwo im Text oder auch in begleitenden öffentlichen Äußerungen (z.B. hier) deutlich macht, daß "Sternenfaust" hier konvertiert werden soll / als "Inspiration" diente   u n d    genügend inhaltliche Übereinstimmungen bei den Settinginfos und/oder Charakterisierungen vorhanden sind, in dem Moment wird das Eis    s e h r   dünn. Um damit durchzukommen muß - das ist in D so - eine maßgeblich Neuschöpfung mit oben erwähnter "Schaffenshöhe" vorliegen.

EDIT/ "Neuschlöpfung"?


« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 12:12 von Tearmaster »
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Zitat von: korknadel
Rollenspiele sollen bei Dir im besten Fall eine gewisse Schwermut, Resignation und Melancholie hervorrufen.

Zitat von: Dolge
Auf Diskussionen, was im Rollenspiel realistisch ist und was nicht, sollte man sich nie unter gar keinen Umständen absolut gar überhaupt vollständig nicht einlassen.

Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #30 am: 19.02.2010 | 12:14 »
Zitat
Für einen Nicht-Anwalt tust du aber schon so, als hättest du gewaltig Ahnung.  ;)
Ich hab mal ein paar Semester Journalistik mitstudiert, da gibt's Kurse in Medien- und Urheberrecht mit Paragraphen-Büffeln und so. Außerdem engagiere ich mich politisch im Bereich Web & IP. Erfahrungsgemäß kann ich bspw. mit einem Strafverteidiger, der das seit der Uni nicht mehr angeschaut hat halbwegs mithalten. Aber stimmt schon, am besten man fragt einen Medienrechtsanwalt.

Zitat
Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.
Doch noch Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht ist sehr Urheber-freundlich. In diesem Fall würde eben das gesamte Werk betrachtet. Es käme darauf an, ob das Derivat genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder klar als Kopie/Abklatsch erkennbar ist. Das kann so oder so ausgehen. 1:1 in eigenen Worten mit anderen Namen wäre recht riskant, weil dabei die eigene geistige Leistung ja primär in der Umschreibung läge, die notwendige eigene Schöpfungshöhe also vermutlich nicht gegeben ist. Wenn man die Welt dagegen noch erweitert, an anderen Stellen kürzt etc. kann eigentlich nichts mehr passieren.
De facto würde ich sagen, man ist sicher, wenn man die Seriennummern abfeilt, weil es (a) wesentlich weniger wahrscheinlich ist, dass es dem Verlag auffällt (b) dem Verlag kein unmittelbares Problem entsteht und (c) der Erfolg einer Klage ungewiss ist. Das alles natürlich unter der Prämisse, dass man das Wort Sternenfaust nirgendwo erwähnt.

Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #31 am: 19.02.2010 | 12:22 »
Doch noch Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht ist sehr Urheber-freundlich. In diesem Fall würde eben das gesamte Werk betrachtet. Es käme darauf an, ob das Derivat genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder klar als Kopie/Abklatsch erkennbar ist. Das kann so oder so ausgehen. 1:1 in eigenen Worten mit anderen Namen wäre recht riskant, weil dabei die eigene geistige Leistung ja primär in der Umschreibung läge, die notwendige eigene Schöpfungshöhe also vermutlich nicht gegeben ist.
Ja klar, da spielen ja auch so Dinge wie Satz-, Absatz-, und Kapitelstruktur eine Rolle. Wenn ich einfach ein Buch Satz für Satz mit eigenen Worten nacherzähle, dann krieg ich Ärger. Diese Gefahr besteht aber bei einer Aufbereitung für ein Rollenspiel in meinen Augen nicht.

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #32 am: 19.02.2010 | 12:27 »
Um es mal ein wenig zu verkomplizieren... ;)

Ich hätte gerne eine Rollenspiel-Konvertierung eines Tabletop-Settings.
Das Tabletop ist original englisch von Verlag X und wird auf deutsch vertrieben von Y.
Umsetzen möchte ich das Ganze mit Savage Worlds (Man bedenke die Fanlizenz..).

Soweit die Vorgeschichte. Nun möchte ich mich an die Rechteinhaber wenden, ob ich das als Fanding ohne finanzielle Interessen ins Netz stellen darf oder nicht.
Wen muss ich fragen?
Verlag X, weil es ja sein Baby ist?
Verlag Y, weil ich mich ja kräftigst aus der deutschen Übersetzung bediene?
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Offline Roland

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #33 am: 19.02.2010 | 12:29 »
Beide.
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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #34 am: 19.02.2010 | 12:32 »
Dachte ich mir.. ;)

Nehmen wir an, X sagt Ja, Y sagt Nein. Darf ich es dann auf englisch ins Netz stellen?  ;D
Und was ist, wenn X Nein sagt, Y aber Ja? Muss ich es dann ganz fallen lassen, das öffentlich zu machen?
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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #35 am: 19.02.2010 | 12:35 »
Das hängt von der Lizenz ab, die X an Y gegeben hat.
Wenn nur die TT-Rechte übertragen sind, dann muß nur X zustimmen,
wenn auch Derivatprodukte erlaubt sind (Tasse, T-Shirts, Rollenspiele), dann X und Y,
wenn die Lizenz nach D auch die Weitergabe von Sublizenzen beinhaltet, dann nur Y
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Zitat von: korknadel
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Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #36 am: 19.02.2010 | 12:37 »
Dachte ich mir.. ;)

Nehmen wir an, X sagt Ja, Y sagt Nein. Darf ich es dann auf englisch ins Netz stellen?  ;D
Wenn X das sagt und das auch sagen darf (z.B. weil keine Exklusiv-Lizenz vergeben wurde) spricht meiner Laienmeinung nach nichts dagegen - du verletzt ja nicht die Rechte des Übersetzers.

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #37 am: 19.02.2010 | 12:40 »
Gut, was für eine Lizenz Y von X bekommen hat weiß ich natürlich nicht...
Also sollte ich mich - im Zweifelsfall - besser mal an Beide wenden.

Danke euch!  :)
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Offline Markus

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #38 am: 19.02.2010 | 12:49 »
...ich schreib irgendwas (mit geschützten Begriffen und Bildern), schreib meinen Namen nicht drauf/rein und stelle es irgendwo ins Internet, wo man nicht zurückverfolgen kann, dass ich der Uploader bin.
Dann müsste man ja relativ sicher sein.
Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Bei solchen Post frage ich mich, ob die Autoren davon ausgehen, dass alle anderen sowieso Idioten sind. Dass sowohl die milliardenschwere Content-Industrie als auch all diejenigen, die sich echt um die Rechte einzelner Autoren sorgen einfach dieses rießige Schlupfloch gelassen haben, dass es jedem erlaubt ungestört zu kopieren und zu verbreiten, wenn er es nur irgendwo anonym hochlädt.
Herrgott, dem Heise-Verlag wurde durch mehrere Instanzen hindurch verboten, im Rahmen echter journalistischer Tätigkeit (Pressefreiheit und so) einen Link auf die Seite eines Softwareherstellers zu setzen, mit dessen Produkten man Kopierschutz umgehen kann. http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html

Und BTW: Dir ist schon klar, was der Preis dafür wäre, wenn dein Vorschlag legal funktionieren würde, oder? Die totale Überwachung sämtlicher Uploadvorgänge, auch inhaltlich.

Ich verstehe auch nicht, was so schwer daran ist, den Rechteinhaber einfach zu fragen und im Zweifelsfall dessen Willen und Wunsch zu respektieren.
Der Rechteinhaber ist ein Unternehmen.
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen. Sowas wie "Freude, dass sich jemand dafür begeistert" gibt es im System nicht (und das ist auch gut so).


Ja klar, da spielen ja auch so Dinge wie Satz-, Absatz-, und Kapitelstruktur eine Rolle. Wenn ich einfach ein Buch Satz für Satz mit eigenen Worten nacherzähle, dann krieg ich Ärger. Diese Gefahr besteht aber bei einer Aufbereitung für ein Rollenspiel in meinen Augen nicht.
Da wären wir wieder bei dem, was Tearmaster schon gesagt hat. Der entscheidende Punkt ist die eigene Schaffenshöhe und dafür gibt es - meines Wissens -  keine festen Regeln, das ist Ermessenssache.

Offline Woodman

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #39 am: 19.02.2010 | 13:02 »
Und wie erklärt diese extrem heftige auslegung die Existensz von Seiten wie beispielsweise Perrypedia deren Existenz dem Verlag offensichtlich sehr bekannt ist, wenn die eigenen Autoren die Seite für Recherche benutzen und sie die Seite auf ihrer eignen Newsseite explizit erwähnt?

Pyromancer

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #40 am: 19.02.2010 | 13:05 »
Der Rechteinhaber ist ein Unternehmen.
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen. Sowas wie "Freude, dass sich jemand dafür begeistert" gibt es im System nicht (und das ist auch gut so).

Und wenn das so ist (was man erst weiß, wenn man im konkreten Fall gefragt hat!), dann muss man das respektieren. Rechtsstaat und so!

Und wie erklärt diese extrem heftige auslegung die Existensz von Seiten wie beispielsweise Perrypedia deren Existenz dem Verlag offensichtlich sehr bekannt ist, wenn die eigenen Autoren die Seite für Recherche benutzen und sie die Seite auf ihrer eignen Newsseite explizit erwähnt?
Da hat wohl jemand gefragt, und der Rechteinhaber hat es erlaubt. Das kommt öfter vor als sich manche hier das vorstellen.

ErikErikson

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #41 am: 19.02.2010 | 13:24 »
Die Rhodan Redaktion ist sehr ok, guter Kundenbezug, was ich aber eher für die Ausnahme halte. Aber bleiben wir mal mit Pyro optimistisch. Fragen kost nix, und nach 3 Tagen hamses eh wieder vergessen.

Offline Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder)

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #42 am: 19.02.2010 | 13:26 »
Ich bin auch der Meinung, daß der OP versuchen sollte, sich die Erlaubnis zu holen: Einen Ansprechpartner beim Verlag finden, das Projekt darstellen und v.a. die Nicht-Kommerzialität betonen. Da stehen die Chancen gut, daß da grünes Licht gegeben wird. Aber einfach so ein dünn kaschiertes Plagiat zu publizieren   w i r d    Ärger geben, wenn die irgendwie darüber stolpern.
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Offline Falcon

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #43 am: 19.02.2010 | 15:49 »
Kein Grund aggressiv zu werden.

Ich sehe schon, wenn es um Spielweltbegriffe oder die Umbearbeitung von Ideen oder Plagiate geht bewegen wir uns praktisch im rechtsleeren Raum und es hängt größtenteils von der täglichen Bierlaune des Richters ab. Obwohl es natürlich absolut DUMM ist es bei Gratismaterial soweit kommen zu lassen.



eine Neuschöpfung bzw. "Seriennummern abfeilen" ist ja auch ein komplett anderes Thema, denn das ist WESENTLICH mehr Arbeit als eine Konvertierung. Ganz andere Arbeitsweise. Allein schon, daß es wenig Sinn macht inspirierte Settings ohne "Twist" zu schaffen, die es gegenüber anderen Vorlagen abhebt. Anonsten => siehe Heartbreaker. Dann kann man besser etwas neues aufziehen.

@Perrypedia: Die wenigen Erfahrungen, die ich gemacht habe, vor allem mit sehr kleinen Klitschen zeigen mir auch eher, daß das alles nicht immer solche Menschenfeinde sind, wie Markus sagt. Nach der Darstellung würde man sich zum Unternehmensfeind Nr1. erheben, sobald man sich als Fan damit beschäftigt.
Im Zweifelsfalls gilt dann aber wohl eher "Das ist den Aufwand nicht wert".

natürlich gehe ich das Risiko trotzdem nicht ein.

naja, je nachdem wie ich mich entscheide, wird das erst um den Sommer rum eine Rolle spielen.


« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 15:52 von Falcon »
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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #44 am: 19.02.2010 | 16:19 »
Zitat
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen.
Wobei auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung statt findet und wenn bei der herauskommt, dass der Aufwand rechtlicher Schritte in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, dann werden die Unternehmer sich lieber um das Geld verdienen kümmern. Ganz abgesehen davon, dass auch Unternehmer immer noch Menschen sind, die sich für Sachen begeistern lassen oder nicht bzw. denen oft Dinge einfach mal egal sind, da ihnen die Zeit fehlt sich mit jeder Lapalie zu beschäftigen.

Selbst in dem Fall, dass die in 5 Jahren vielleicht auf die Idee kommen sollten, ihr eigenes Rollenspiel herauszubringen, wäre das erstmal kein Grund, keine Erlaubnis zu geben. Denn man kann so einen Fanautoren ja auch mit an Bord bringen.

Daher ist es wirklich das sinnvollste einfach zu fragen.
« Letzte Änderung: 19.02.2010 | 16:22 von Ein »

Offline Yerho

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #45 am: 19.02.2010 | 16:32 »
Tipp 1: Sage von Dir aus bereits bei der Anfrage, dass Du Deine Fan-Konvertierung ohne Mullen und Knullen zurückziehen würdest, sobald es dem Verlag einfallen sollte, den Stoff selbst als Rollenspiel-Background zu vermarkten. Gib auch gleich bekannt, dass Du selbstverständlich bi der Publikation deutlich kenntlich machen wirst, dass das Ganze ein Fanprojekt ist und außerhalb des Serien-Kanons liegt.
Das könnte die einzigen zwei rationalen Gründe ausschalten, die seitens des Verlages dagegen sprechen würden, ein nonkommerzielles Projekt zu erlauben. Wenn etwaige eigene Verwertungsrechte nicht berührt werden und sie auch keine Irritationen bei ihren Kunden befürchten müssen, ist das Ganze eine wohlfeile Werbung, denn wer das Ganze spielen will, liest sich natürlich auch eher mal in die Serie ein. Und solche Quereinsteiger sieht der schon seit Jahren klamme Romanheft-Sektor sehr gerne.

Tipp 2: Nimm' Kontakt zur Serienredaktion auf, noch bevor Du Dich an den Verlag wendest. Da sitzen nämlich die Leute, die am ehesten für Dein Vorhaben begeistern kannst und deren Fürsprache viel ausmachen kann. Autoren sind grundsätzlich begeisterungsfähiger als Betriebswirte, weil es innerhalb der Verlagsstruktur ihre Aufgabe ist, kreativ zu sein.
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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #46 am: 19.02.2010 | 16:35 »
danke für die Tipps. Das kann ich gebrauchen.
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Belchion

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #47 am: 19.02.2010 | 16:50 »
Tipp 1: Sage von Dir aus bereits bei der Anfrage, dass Du Deine Fan-Konvertierung ohne Mullen und Knullen zurückziehen würdest
Es gab Fälle, in denen Fans Verlage verklagt haben, weil sie meinten, der habe ihre Fanfiction plagiiert. Aus diesem Grund verbieten einige Autoren grundsätzlich jegliche Fanfiction bzw fordern, dass alle Rechte von Fanfiction an sie abgetreten werden.

Tipp 2: Nimm' Kontakt zur Serienredaktion auf, noch bevor Du Dich an den Verlag wendest.
Guter Tipp. Für die Rechtsabteilung des Verlages (oder wer auch immer über solche Anfragen entscheidet) ist das bloß "irgendeine Lizenzierungsanfrage". Die haben ja mit den einzelnen Serien nicht so viel am Hut, wenn der Bearbeiter nicht gerade selbst Fan ist. Für die Serienredaktion bedeutet es hingegen unter Umständen auch eine Wertschätzung ihrer Arbeit.

Offline Bad Horse

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #48 am: 19.02.2010 | 18:33 »
@Schaffenshöhe und so: Da gab es doch vor einer Weile diesen Prozess Nackter Stahl gegen Prometheus wegen Plagiats. Da ging es um solche Sachen wie Spielweltgestaltung und Namensähnlichkeiten.

Meines Wissens nach war der Prozess nicht erfolgreich. Ein Vergleich könnte sich aber für diejenigen lohnen, die sich von irgendeinem offiziellen Produkt inspiriert fühlen.

@Ins Internet stellen: Derjenige, der den Link zum illegalen Download hostet, kann belangt werden. Das heißt, dass du mit deiner Idee, den Link zu posten, möglicherweise du dich nicht selbst, aber den Betreiber der Website in Schwierigkeiten bringst.
Zitat von: William Butler Yeats, The Second Coming
The best lack all conviction, while the worst are full of passionate intensity.

Korrekter Imperativ bei starken Verben: Lies! Nimm! Gib! Tritt! Stirb!

Ein Pao ist eine nachbarschaftsgroße Arztdose, die explodiert, wenn man darauf tanzt. Und: Hast du einen Kraftsnack rückwärts geraucht?

Offline Falcon

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Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
« Antwort #49 am: 21.02.2010 | 17:08 »
Im Savage Worlds bereich habe ich diesen Link gefunden zu einer Mass Effect Konvertierung
[Edit Boba: Link entfernt, da illegaler Content]
Mit Artwork und allem drum und dran.

ich finde, daß ist ein schönes Beispiel. Einfach gedankenlos ins Internet gestellt und fertig, da wurden mit Sicherheit keine Minute Probleme wie in diesem Thread mit einbezogen.

Was kann man jetzt davon halten? Einfach nur ein "Bei rot über die Ampel"-Geher? Wie sieht es eigentlich aus, wenn man als User solche illegalen Links, die hier im Tanelorn angeboten werden (!) nutzt? Was heisst das fürs Tanelorn, bzw. Boba? Was ist mit der Person, die diesen Link weitergibt (in diesem Fall z.b. ich, zuvor Muskel Maxe)?

schliesslich wurden ja einige Argumente genannt und Warnungen gebracht, wie hochgradig gefährlich und kriminell das sei.
« Letzte Änderung: 22.02.2010 | 15:11 von Boba Fett »
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