Das Zitatprivileg für Kleinzitate ergibt sich nicht unmittelbar aus §51 UrhG, gilt aber trotzdem. Zitatzweck ist in diesem Fall die geistige Auseinandersetzung mit der Quelle, der Umfang ist mit drei Zeilen aus 4 Seiten kein Problem, und das Zitat wurde unverändert wiedergegeben.
Damit wäre das hoffentlich erledigt. Wenn du ein Problem mit mir hast, schreib mir 'ne PM oder nutze Wawoozles Ignore Tool. Aber müll bitte nicht andere Threads zu.