gibts nicht für Spielzeug die Ausnahmeregelung, weil per Gesetz erstmal jede Waffe verboten ist?
Nein, es ist nicht so, dass jede Waffe erstmal verboten ist und dann wieder an anderer Stelle im Gesetz explizit erlaubt werden muss.
So weit sind wir dann doch noch nicht.
Der Witz an der ganzen Sache ist, wie oben schon geschrieben, der, dass Nerf-Guns zwar Spielzeug und damit vom Waffengesetz ausgenommen sind - aber definitionsgemäß sind es immer noch Schusswaffen und damit sind die entsprechenden Laser und Lampen zur Montage an eine Schusswaffe bestimmt. Ob diese ein Spielzeug ist oder nicht, ist dabei egal, denn die Waffe selbst ist davon ja gar nicht betroffen - verboten ist nur das Anbauteil.
Und natürlich ist das Unfug, aber so ist nun mal die Formulierung.
Ich guck bei Gelegenheit noch mal, ob es da inzwischen entsprechende Feststellungsbescheide gibt - glaube aber nicht.
Dem Hersteller ist die derzeitige Rechtslage entweder nicht bewusst oder egal, und von sich aus macht das BKA da sicher nichts.